Woher weiß ich, ob mein Ferienhaus einen Wohnberechtigungsschein hat?

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre ungenutzte leere Immobilie zu vermarkten, wissen Sie vielleicht schon, was Sie tun müssen, um eine Genehmigung für die touristische Vermietung zu erhalten. Sie wissen bereits, dass ein Ferienhaus registriert sein muss, um legal vermarktet werden zu können. Wir von Alquilair, als Verwalter von Ferienhäusern auf Mallorca, möchten Ihnen dabei helfen.

Was ist eine Bescheinigung der Bewohnbarkeit?

Von Alquilair

Als Erstes sollten Sie jedoch prüfen, ob Ihre Wohnung über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt. Mit der Bewohnbarkeitsbescheinigung wird nämlich bescheinigt, dass eine Wohnung, ein Gebäude oder ein anderer Raum, der für die Unterbringung von Personen bestimmt ist, die Mindestanforderungen an die Fläche, die Hygiene und die für die ordnungsgemäße Nutzung erforderlichen Einrichtungen erfüllt. Alle Immobilieneigentümer müssen diese Bescheinigung beantragen. So können Sie keine grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser, Kanalisation, Gas, Strom oder sogar Telefon in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Bewohnbarkeitsbescheinigung haben.

Woher weiß ich, ob eine Wohnung ein Bewohnbarkeitszertifikat hat? 

Wenn Sie sich fragen, ob Ihre Wohnung eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hat oder nicht, machen Sie sich keine Sorgen. Da es ein Register gibt, ist es einfach, dies herauszufinden. Jede Autonome Gemeinschaft hat ihr eigenes, und im Falle der Balearen ist es die Abteilung für Territorium des Consell de Mallorca, wo Sie es auch beantragen können, wenn Sie noch keins haben. Was Sie herausfinden müssen, ist die Lage Ihres Ferienhauses.

Die verschiedenen Arten von Fällen

Für Gebäude, die vor dem 1. März 1987 errichtet wurden, gibt es eine Art cédula de habitabilidad, die sogenannte cédula de carencia. Für neu errichtete Gebäude gibt es dagegen eine cédula de primera ocupación. Und schließlich sollten Sie wissen, dass die cédula de habitabilidad nicht auf Lebenszeit gilt, sondern nach zehn Jahren ausläuft. Wenn sie abläuft, müssen Sie also eine Verlängerung beantragen.

Cédula de habitabilidad: Anforderungen

  • Erforderliche Unterlagen für den Erhalt der cédula por carencia: Sie müssen das Antragsformular zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen:

    • Dokument, das Sie als Eigentümer oder Vertreter akkreditiert,

    • Aktuelles Foto des Objekts, datiert und unterzeichnet von einem Architekten, technischen Architekten oder zuständigen Techniker,

    • Bescheinigung über den städtebaulichen Status bei der zuständigen Stadtverwaltung beantragt,

    • Lageplan des Gebäudes, erstellt von einem kompetenten Techniker,

    • Bewohnbarkeitsbescheinigung, unterzeichnet von einem Architekten, technischen Architekten oder einem anderen kompetenten Techniker.  

      In diesem Fall ist eine der Voraussetzungen für die Bewohnbarkeit der Immobilie die Bescheinigung über den städtebaulichen Status. Um diesen zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die Arbeiten vor dem 1. März 1987 abgeschlossen wurden, dass kein städtebauliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde und dass Sie nach dem 1. März 1987 keine Arbeiten durchgeführt haben, für die Sie eine Genehmigung für größere Arbeiten benötigt hätten.

  • Erforderliche Unterlagen für die Erteilung der Erstbeschäftigungsbescheinigung: Sie müssen das Antragsformular zusammen mit den folgenden Unterlagen einreichen:

    • Unterlagen, die belegen, dass Sie der Eigentümer sind,

    • Aktuelles Foto des Objekts, datiert und unterzeichnet von einem Architekten, technischen Architekten oder zuständigen Techniker,

    • Lageplan des Gebäudes,

    • Kommunale Baugenehmigung,

    • Bescheinigung über die Fertigstellung und die Bewohnbarkeit, ausgestellt von der Projektleitung des Bauwerks (Architekt, technischer Architekt oder gegebenenfalls ein anderer kompetenter Techniker).

  • Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung der Verlängerungsurkunde: Im letzteren Fall müssen Sie zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Verlängerungsurkunde folgende Unterlagen einreichen

    • Dokumentieren Sie das akkreditierende Eigentum oder dessen Vertreter,

    • Letzter ausgestellter Führerschein oder Nachweis darüber, dass Sie ihn besitzen,

    • Vom Architekten unterzeichnete Bewohnbarkeitsbescheinigung,

    • Ein aktuelles, datiertes und vom Architekten oder technischen Architekten unterzeichnetes Foto des Objekts,

    • Lageplan des Gebäudes.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Pepe Pont

Reisejournalist | Mitbegründer von #bcnTB, #alquilair und #todoesdata | Computeringenieur von Beruf; Reisender, Fotograf und ewiger Student aus Berufung.

http://www.pepepont.com
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