Abzugsfähige Ausgaben für den Eigentümer einer Mietwohnung
Can Alonso von Alquilair
Die Option, ein Ferienhaus zu vermieten , wird immer häufiger genutzt. Das Ziel ist oft, ein zusätzliches Einkommen für die Familienwirtschaft zu erzielen. Wenn Sie seit kurzem eine leere Immobilie haben, sollten Sie die Vorteile der Vermietung gegenüber dem Verkauf einer Immobilie kennen. Der Sektor der Ferienvermietung bietet eine Reihe von Vorteilen. Die Nachfrage nach Mietobjekten steigt täglich. Andererseits ist der Steuervorteil für den Kauf einer Immobilie, den es früher gab, verschwunden. Außerdem ist in den letzten Monaten die jährliche Mietrendite gestiegen.
Es ist jedoch ein weit verbreiteter Fehler, dass manche Vermieter ohne Vertrag vermieten. Diese Vorgehensweise ist sehr riskant. Aber nicht nur das, denn ohne Vertrag können Sie die abzugsfähigen Mietkosten nicht von Ihrer Miete abziehen.
Wie kann ich als Hauseigentümer die Miete absetzen?
Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von steuerlich absetzbaren Ausgaben: Ausgaben, die bei der persönlichen Einkommenssteuer (IRPF) absetzbar sind, und Ausgaben, die bei der Körperschaftssteuer (IS) absetzbar sind, d.h. Ausgaben, die wir für die Ausübung unserer kommerziellen oder geschäftlichen Tätigkeit zahlen; dann gibt es noch die Vorsteuer, bei der Selbstständige und Unternehmen die im Rahmen ihrer Arbeit gezahlte Mehrwertsteuer absetzen können.
Was sind die abzugsfähigen Ausgaben bei der Vermietung der Immobilie für den Vermieter?
Bei der Erklärung der Miete einer Wohnung ist zunächst zu beachten, dass zwei unterschiedliche Zeiträume im Steuerjahr angegeben werden müssen: die Zeit, in der die Wohnung vermietet ist, und auch die Zeit, in der die Wohnung frei ist und den Eigentümern zur Verfügung steht, was dann steuerlich als anrechenbares Einkommen für den Besitz einer Zweitwohnung zu verstehen ist; mit anderen Worten, auch eine geschlossene und leere Wohnung führt zu Steuerbelastungen.
Was die abzugsfähigen Mietaufwendungen des Vermieters betrifft, so werden die erhaltenen Beträge um die für die Vermietung angefallenen Aufwendungen gekürzt, und auf den sich daraus ergebenden Betrag wird ein Abschlag (der sich durch Änderungen der Besteuerung ändern kann) angewandt.
Derzeit können Vermieter nur eine einmalige Kürzung von 60 % und nicht den vollen Betrag der Nettomieteinnahmen vornehmen, unabhängig vom Alter der Mieter.
Einige der abzugsfähigen Ausgaben sind:
Steuern, die sich direkt auf die Einkünfte aus der Immobilie auswirken, von denen es viele gibt, wie z. B. IBI, Steuern für Reinigung, Müllabfuhr usw., sofern sie keinen Strafcharakter haben.
An die Wohnung gebundene Zinsen: entweder beim Kauf einer Wohnung durch ein Darlehen oder bei einem Kredit für den Ausbau der Wohnung.
Erhaltungs- und Reparaturkosten (nicht für die Erweiterung oder Verbesserung der Wohnung): Hierbei handelt es sich um Kosten, die zur Aufrechterhaltung der normalen Nutzung der Wohnung anfallen, wie z. B. Malerarbeiten oder Reparaturen an den Installationen.
Beträge für Dienstleistungen und sonstige Lieferungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon).
Kosten für die Formalisierung des Mietvertrags und Rechtsverteidigungskosten.
Die Kosten für die abgeschlossenen Versicherungsprämien (Haftpflicht, Feuer, Diebstahl, Glasbruch oder andere ähnliche).
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