Wie man ein Ferienhaus anmeldet

Wie Sie wissen, verleiht die spanische Verfassung den Autonomen Gemeinschaften Kompetenzen im Bereich des Tourismus. Darüber hinaus sind es die Autonomen Gemeinschaften, die mit dem Gesetz über die städtische Vermietung (LAU) den Markt für die Vermietung von Ferienhäusern direkt regeln. Dies ist der rechtliche Rahmen, der uns betrifft, wenn Sie, wie immer mehr Menschen, beschlossen haben, Ihre leer stehende Immobilie als Ferienwohnung zu vermarkten. Ziel ist es, Einnahmen aus dieser Zweitwohnung zu erzielen, die, wie wir hier bereits bei anderen Gelegenheiten gesehen haben, geschlossen ist und Ihnen Kosten verursacht.

Nun, als erstes müssen wir die Vorschriften für die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen kennen und wissen, wie wir unser Ferienhaus anmelden müssen. Wie immer helfen wir Ihnen bei Alquilair bei allen notwendigen Schritten.

By @ju.seba

Schritte zur Anmeldung einer Ferienunterkunft auf Mallorca

Während die Regierung der Balearen noch am Entwurf des neuen Gesetzes über die Vermietung von Ferienhäusern arbeitet, erklären wir Ihnen hier, was Sie tun müssen, wenn Sie eine Touristenlizenz in Palma erwerben möchten.

Gegenwärtig ist der Abschluss von Wohnungsverträgen nur in Einfamilienhäusern möglich, wobei es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser handeln kann. Mit anderen Worten, die Vermarktung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist verboten. Genau angesichts dieses komparativen Nachteils hat die regionale Exekutive im Dezember 2016 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der noch zur Genehmigung ansteht, aber zu den wichtigsten Neuerungen eine Erweiterung der Typologie des Wohnungsbestands vorsieht.

Die Registrierung eines Ferienhauses auf Mallorca ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft.

Erstens sind Wohnverträge nur möglich in Einfamilienhäusern zwischen Trennwänden, in Einfamilienhäusern auf einem einzigen städtischen Grundstück, in Doppelhaushälften mit horizontalem Grundriss, in Reihenhäusern und in anderen Fällen, in denen eine Analogieprüfung erforderlich ist, wie z. B. in Fällen, in denen zwei oder mehr Wohnungen auf einem einzigen Grundstück stehen.

Darüber hinaus gibt es weitere sehr wichtige Anforderungen, die erfüllt werden müssen:

  • Die Einrichtungen dürfen nur maximal 6 Schlafzimmer (oder 12 Schlafplätze) haben.

  • Die Ferienhäuser müssen mit einem Badezimmer für je 3 Schlafplätze ausgestattet sein.

  • Die Vermarktungszeiträume dürfen einen Zeitraum von 2 Monaten nicht überschreiten.

  • Die Erbringung von touristischen Dienstleistungen muss direkt oder indirekt gewährleistet sein. Unter der Erbringung von touristischen Dienstleistungen versteht man die Reinigung der Unterkunft, das Wechseln und Ersetzen von Bettwäsche und Haushaltsgegenständen, die Instandhaltung der Einrichtungen und schließlich auch den Kundendienst während der Geschäftszeiten.

  • In der Vermarktungsphase muss das Ferienhaus an einer gut sichtbaren Stelle das standardisierte Typenschild (gemäß Anhang 1 des Dekrets 20/2015 vom 17. April) tragen.

  •  Es muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 300.000 € abgeschlossen werden.

  • Dem Ministerium für Tourismus und Sport der Balearenregierung muss ein Bericht mit einer Beschreibung und Plänen der Ferienanlage vorgelegt werden. Eine Erklärung über die Aufnahme der touristischen Tätigkeit, ein Fragebogen zur Selbsteinschätzung und schließlich eine Gebühr von 24,84 € pro Platz in der Einrichtung sind zu entrichten.

Haben Sie irgendwelche Zweifel? Fragen Sie uns, wir sind Experten für die Verwaltung von Ferienhäusern auf den Balearen.

Pepe Pont

Reisejournalist | Mitbegründer von #bcnTB, #alquilair und #todoesdata | Computeringenieur von Beruf; Reisender, Fotograf und ewiger Student aus Berufung.

http://www.pepepont.com
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