Fünf Punkte zum Verständnis des neuen Gesetzes über die touristische Vermietung

Das neue Tourismusgesetz des Pacte, das in fast allen seinen Abschnitten angenommen wurde, zielt darauf ab, eine Zunahme aller Arten von Touristenunterkünften zu verhindern, indem es zum ersten Mal eine "echte Obergrenze" für die bestehenden Unterkünfte festlegt und den Tauschbörsen nicht erlaubt, neue Unterkünfte zu schaffen. Außerdem werden die Bußgelder zur Bekämpfung illegaler Ferienvermietungen, für Plattformen, die diese Tätigkeit vermarkten, und für Immobilienbesitzer, die sich nicht registrieren lassen und nicht alle Anforderungen erfüllen, erhöht.

Obwohl die Vermietung von Wohnungen nicht ausdrücklich erlaubt oder verboten ist, enthält das neue Gesetz weitere Punkte, die diese Art von Angebot regeln. Einer davon sieht vor, dass in Mehrfamilienhäusern die Zustimmung der Gemeinschaft der Nachbarn durch Mehrheitsbeschluss erforderlich ist. All dies wartet nun auf die Verordnungen der Räte und Stadtverwaltungen, um die Gebiete abzugrenzen, in denen diese Tätigkeit erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Das Tourismusgesetz des Paktes wird angenommen

  1. Vermietung von Wohnungen: Eine der großen Neuerungen des Gesetzes ist die Möglichkeit, Wohnungen nur dann an Touristen zu vermieten, wenn es sich um den gewöhnlichen Wohnsitz des Eigentümers handelt, und zwar für höchstens 60 Tage im Jahr und vorbehaltlich einer Anmeldung. Es bleibt dem Eigentümer überlassen, ob sein Gebiet in den noch ausstehenden Abgrenzungen, die den neuen Rechtsrahmen bilden werden, von den Räten und Stadtverwaltungen genehmigt wird oder nicht.  

  2. Sonstige Mehrfamilienhäuser und -siedlungen: Das Gesetz sieht die Vermietung in Mehrfamilienhäusern und -siedlungen weder ausdrücklich vor noch verbietet es sie. Es schließt die Vermietung in Wohnungen aus, auch ohne sie zu erwähnen, und sieht nur die Vermietung in "Einfamilienhäusern, Ein- und Zweifamilienhäusern" vor.

  3. Bußgelder und Auflagen gegen illegale Angebote: Das Gesetz wird gegen illegale Angebote auf Tourismus-Websites wie Airbnb verschärft, wobei diesen Unternehmen Bußgelder von bis zu 400.000 Euro drohen, wenn sie Angebote von Wohnungen ohne Registrierungsnummer einstellen. Für Eigentümer von nicht registrierten Häusern werden die Geldstrafen bis zu 40.000 Euro betragen.

  4. Die Verbote in Palma und Ibiza stehen noch aus: Ein Verbot der touristischen Vermietung im Zentrum von Palma und auf der gesamten Insel Ibiza wurde beantragt, aber die Regierung lehnte dies ab und behauptet, dass sie von Cort - der dies bereits zugesagt hat - und vom Consell in den Verordnungen, die bis 2018 verabschiedet werden sollen, beschlossen werden müssen.

  5. Obergrenze für Orte: Das Gesetz legt eine Obergrenze für alle Arten von touristischen Orten fest, die bereits existieren: um einen neuen Ort hinzuzufügen, muss man einen anderen löschen. Ein weiteres Ziel ist der Rückgang des Fremdenverkehrs: Alle Orte, die seit 1998 registriert wurden, können ausnahmsweise nicht für die Streichung eines anderen Ortes verwendet werden. Allein auf Mallorca sind schätzungsweise 100.000 Plätze in der Luft, die, wenn sie gestrichen würden, für immer verschwinden würden.

Sie wissen nicht, in welcher Lage sich Ihr Ferienhaus befindet? Möchten Sie eine Beratung zur Vermietung Ihrer Zweitwohnung? Wir sind Spezialisten für die Verwaltung von Ferienhäusern, kontaktieren Sie uns.

Pepe Pont

Reisejournalist | Mitbegründer von #bcnTB, #alquilair und #todoesdata | Computeringenieur von Beruf; Reisender, Fotograf und ewiger Student aus Berufung.

http://www.pepepont.com
Vorherige
Vorherige

Meine Buchungen haben sich mit Alquilair verdreifacht

Weiter
Weiter

Steigende Mieten sind nicht die Schuld der Ferienvermieter